Unentgeltliche Beförderung
Unentgeltliche Beförderung erfolgt für:
- Kinder bis einschließlich 6. Geburtstag
- Angehörige von Polizei und Bundespolizei in Uniform,
- Bedienstete der Sächsischen Sicherheitswacht in Uniform,
- Zollbeamtinnen/-beamte in Dienstkleidung unter Vorlage des Dienstausweises
und in Zivilkleidung unter Vorlage des Dienstausweises und der Gästekarte
der VVV. Dieses Regelung gilt nicht in den Zügen der Eisenbahnen,
- Inhaber von Gästekarten,
- Schwer behinderte Personen und deren Begleiter gemäß SGB IX §§
145 ff.,
- Blindenführhunde, Krankenfahrstühle und orthopädische Hilfsmittel,
- Handgepäck sowie Kleintiere in geeigneten Behältnissen, Kinderwagen,
Skier, Schlitten sowie Reisegepäck werden unentgeltlich befördert,
wenn die Sachen im Fahrgastraum untergebracht werden können,
- Fahrräder
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