Streckenbezogene Einzelfahrscheine

Allgemeines

Im Vorverkauf erworbene Einzelfahrscheine sind zu entwerten (siehe auch Anlage 4).
Die Benutzung eines Einzelfahrscheines zum Normalfahrpreis durch mehrere Kinder ist unzulässig.
Der Fahrschein gilt ab Entwertung, mit beliebig vielen Fahrtunterbrechungen, für eine Fahrt von Start zu Ziel in einer Richtung, ausgenommen innerhalb einer Zone, bzw. der Stadtverkehrszonen 1 / 53 / 89 / 113. Die zeitliche Gültigkeit der Fahrscheine bestimmt sich zum Zwecke der Wahrnehmung von Umsteigeberechtigung und Nutzung alternativer Verbindungen (nach Punkt 2 (3))
In den Stadtverkehrszonen gilt ausschließlich die zeitliche Gültigkeit.

  Tageszeit
  Hauptverkehrszeit Nebenverkehrszeit
Reiseweite Mo-Fr 6.00 Uhr - 18.00 Uhr Sa, So, Feiertag und
Mo-Fr 18.00 Uhr - 6.00 Uhr
bis 4 TE max. 45 Minuten max. 45 Minuten
5-10 TE max. 1,5 Stunden max. 2 Stunden
11-20 TE max. 2 Stunden max. 3 Stunden
21-30 TE max. 3 Stunden max. 4 Stunden
31 und mehr max. bis 3.00 Uhr des Folgetages max. bis 3.00 Uhr des Folgetages

Einzelfahrt

für
- Erwachsene rabattiert mit der vcm-Chipkarte
- Kinder nach dem 6. Geburtstag bis einschließlich 15. Geburtstag auch mit vcm–Chipkarte
- Tiere (außer in Behältnissen)
- Einzelfahrscheine sind auch als Telefahrschein (Erw. ist rabattiert) erhältlich
- Servicefahrschein ist beim Fahrpersonal im Plauener Stadtverkehr (Straßenbahn, Linientaxi) erhältlich.
 

Gruppenfahrt

für
Erwachsene
Kinder nach dem 6. Geburtstag bis einschließlich 15. Geburtstag

Die Gruppe muss aus mindestens 10 zahlenden Personen bestehen, sich 7 Werktage vor der Fahrt beim Verkehrsunternehmen, Fahrscheinverkaufsagenturen oder TVZ anmelden und während der Fahrt zusammenbleiben. Das Verkehrsunternehmen ist berechtigt, aus Kapazitätsgründen Gruppenanmeldungen abzulehnen.
Der Ausgabeort des Fahrscheines wird bei der Fahrtanmeldung vereinbart.
Gruppenfahrscheine werden ab 5 Tarifeinheiten ausgegeben.
Bei Schulklassenfahrten gilt für Schüler bis einschließlich 8. Klasse die Preisstufe "Kind"
 

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