Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Vogtland
1 Geltungsbereich
- Die Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen,
Sachen und Tieren innerhalb des Verbundraumes im ÖPNV und SPNV nach AEG
und PbefG.
- Der Verbundraum umfasst den Vogtlandkreis (im folgenden „Verbund“
genannt). Der exakte Gültigkeitsbereich
des VTV bestimmt sich nach dem in Anlage
1 aufgeführten Linienverzeichnis. Verbundfahrscheine gelten bis zur
letzten bzw. ab der ersten fahrplanmäßigen Haltestelle innerhalb des
Verbundraumes Vogtland. Fahrscheine nach bzw. von außerhalb des
Verbundraumes Vogtland sind keine Verbundfahrscheine und müssen nach dem
Tarif des zur Fahrt genutzten Verkehrsunternehmens gelöst werden.
- Das Verbundgebiet ist in nummerierte und namentlich benannte Tarifzonen
(Anlage 2) gegliedert.
- Fahrausweise sind grundsätzlich an die Geltungsdauer des genehmigten
Beförderungstarifes gebunden.
Tarifänderungen und zugehörige Übergangsregelungen werden veröffentlicht.
2 Fahrausweise, Fahrpreise
- Sofern eine bestimmte Fahrscheingattung keine pauschale Fahrpreisangabe
enthält (z. B. Tageskarte Single), bestimmt sich der Fahrpreis aus der geringsten
Anzahl von Tarifeinheiten zwischen Start und Ziel im Verbund. Die Wegstrecke
zwischen Start und Ziel wird in Tarifeinheiten gemessen. Den Tarifeinheiten
sind Entgelte zugeordnet (Preisstufen). Der Preis für eine Fahrt innerhalb
einer Tarifzone entspricht grundsätzlich einer Tarifeinheit. Ausnahmen
bilden die Tarifzonen Plauen, Reichenbach, Auerbach und Klingenthal (Stadtverkehrszonen),
die separaten Preisstufen zugeordnet sind. Die Preisstufe mit der höchsten
Anzahl Tarifeinheiten markiert den Maximalpreis.
- Fahrausweise können im Vorverkauf an unternehmenseigenen Service- und
Vorverkaufsstellen, in Agenturen, an stationären
Fahrausweisverkaufsautomaten sowie über Handy und Internet erworben werden.
Abo- und Jahreskarten werden in ausgewählten Service- und Vorverkaufsstellen
ausgegeben.
In Fahrzeugen ist grundsätzlich nur ein eingeschränktes Fahrausweisangebot
erhältlich. Fahrausweise, die in Fahrzeugen erworben werden, gelten
allgemein zum sofortigen Fahrtantritt.
- Die Einzelfahrscheine Erwachsener und Kind sind mittels vogtland card mobil (Chipkarte) – kurz: vcm – erhältlich. Der Einzelfahrschein
"Erwachsener", der mit der vcm erworben wird, ist rabattiert. Die
Tarifbestimmungen zu der jeweiligen Fahrscheingattung bleiben unberührt.
Fahrscheinverkaufsstellen sind der Anlage 3 zu entnehmen.
- Jede Person, die einen vcm-Einzelfahrschein erwirbt, benötigt eine
vcm-Chipkarte. Die Nutzung der vcm-Chipkarte für mehrere gemeinsam reisende
Personen (außer eigene Kinder bis 14 Jahre) ist unzulässig.
- Bei der Vogtlandbahn, Deutschen Bahn bzw. an den Fahrscheinautomaten
und auf Stadtbussen der Plauener Straßenbahn können vcm-Einzelfahrscheine Erwachsener nur durch Barzahlung erworben werden.
vcm-Einzelfahrscheine Kind sind hier nicht erhältlich.
- Ein vcm-Einzelfahrschein ist nur in Verbindung mit einer vcm-Chipkarte
gültig. vcm-Einzelfahrschein und vcm-Chipkarte sind bei der
Fahrausweiskontrolle vorzuzeigen
- Per Mobiltelefon erworbene Fahrausweise werden als TeleFahrscheine
bezeichnet (siehe Anlage 3). Der Erwerb eines Einzelfahrscheins
"Erwachsener" mittels Mobiltelefon wird rabattiert. Der Kauf von
TeleFahrscheinen ist zusätzlich über das Internet-Kundenportal
www.telefahrschein.de möglich. Die Auslieferung erfolgt per SMS auf das
Mobiltelefon.
Die Tarifbestimmungen zu der jeweiligen Fahrscheingattung bleiben unberührt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Nutzung des HandyTicket-Services
sind in Anlage 9 dargestellt.
- Der Fahrschein berechtigt zur Benutzung der Züge des Nahverkehrs, der
Straßenbahnen und Busse des Linienverkehrs der im Teil A, § 1 genannten
Verkehrsunternehmen im Verbund, die auf direktem Weg Start und Ziel
verbinden. Der direkten Verbindung sind auch solche Fahrstrecken
(Alternativverbindungen) gleichgestellt, die gleiche oder bessere
Beförderungsbedingungen darstellen. Maßgebend sind dabei
- gleich lange oder kürzere Reisezeit,
- reduzierte Anzahl von Umsteigevorgängen oder
- unmittelbar zeitlich nächste Fahrmöglichkeit
im Vergleich zur direkten Verbindung.
Alternativverbindungen sind durch die Elektronische Fahrplanauskunft (TVZ
03744/19449) bestimmt.
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