1 Regelungen für verbundraumübergreifende Fahrten
Für Fahrten von und nach Zielen, die außerhalb des Verbundraumes liegen, gilt
der Tarif des jeweiligen fahrtausführenden Verkehrsunternehmens (außer
EgroNet-Ticket und Schüler-Ferienticket).
2 Alternative Bedienformen
2.1 Anruf-Sammel-Taxi (AST)
- Fahrten mit Anruf-Sammel-Taxis sind im Fahrplan gesondert gekennzeichnet.
- Der Fahrtwunsch ist mindestens 30 Minuten vor Abfahrt an der ersten
Haltestelle dem fahrtausführenden Verkehrsunternehmen mitzuteilen.
- Der AST-Tarif setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen:
1. einem gültigen Fahrausweis gemäß Verbundtarif Vogtland
2. einem Komfortzuschlag pro Fahrgast (gemäß Anlage 7)
- Den Komfortzuschlag hat jeder Fahrgast zu entrichten, auch Fahrgäste mit
Freifahrtberechtigung wie z.B. Schwerbehinderte einschließlich Begleitperson,
Kinder von 0 Jahren bis einschließlich 15. Geburtstag und Tiere (außer in
Behältnissen).
- Der Komfortzuschlag ist im jeweiligen Anruf-Sammel-Taxi zu entrichten.
- Das Anruf-Sammeltaxi bietet einen besonderen Service. Der Fahrgast wird auf
Wunsch bis vor die Haustür gefahren.
2.2 Linientaxi (LT)
- Linientaxis ersetzen Fahrten im Straßenbahn-Linienverkehr.
- Fahrten mit Linientaxis sind im Fahrplan gesondert gekennzeichnet.
- Der Fahrtwunsch muss nicht vom Fahrgast angemeldet werden.
- Es gilt der Verbundtarif Vogtland.
2.3 Anruf-Linien-Taxi (ALiTa)
- Anruf-Linien-Taxis ersetzen Fahrten im Straßenbahn-Linienverkehr bzw.
Stadtbusverkehr.
- Fahrten mit Anruf-Linien-Taxis sind im Fahrplan gesondert gekennzeichnet.
- Der Fahrtwunsch ist mindestens 30 Minuten vor Fahrtbeginn dem
fahrtausführenden Verkehrsunternehmen mitzuteilen.
- Es gilt der Verbundtarif Vogtland. Gruppenfahrten müssen angemeldet werden.
2.4 Rufbus
- Fahrten mit Rufbussen sind im Fahrplan gesondert gekennzeichnet.
- Der Fahrtwunsch ist durch den Kunden rechtzeitig unter Beachtung der örtlich
geltenden besonderen Festlegungen (lt. Fahrplan) bei dem jeweiligen
Verkehrsunternehmen anzumelden.
- Es gilt grundsätzlich der Verbundtarif Vogtland. Ermäßigte Zeitkarten gelten
nicht.
2.5 Kleinbus
- Fahrten mit Kleinbussen sind im Fahrplan gesondert gekennzeichnet.
- Es besteht eine eingeschränkte Beförderungsmöglichkeit hinsichtlich der
Personenzahl. Gruppenfahrten müssen angemeldet werden (ab 10 Personen).
- Es gilt der Verbundtarif Vogtland.
3 SchülerFerienTicket
für
Schüler und Auszubildende bis 21. Geburtstag
Alter am ersten Ferientag ist maßgebend
Es handelt sich um Fahrausweise mit einem erheblich ermäßigten
Beförderungsentgelt im Sinne Fahrgastrechte.
Das Schülerferienticket wird jeweils für die Sommerschulferien des Freistaates
Sachsen angeboten. Es gilt täglich ab dem auf den letzten Schultag des alten
Schuljahres folgenden Tag bis 3:00 Uhr des ersten Schultages des neuen
Schuljahres.
Die SchülerFerienTickets werden jeweils für die Sommerschulferien des
Freistaates Sachsen angeboten. Sie gelten täglich ab dem auf den letzten
Schultag des alten Schuljahres folgenden Tag bis 03:00 Uhr des ersten Schultages
des neuen Schuljahres.
Die SchülerFerienTickets des VVV und des VMS werden gegenseitig anerkannt. Die
SchülerFerienTickets gelten in allen Linienverkehrsmitteln beider
Verkehrsverbünde (Straßenbahnen, Bussen, Nahverkehrszügen der Eisenbahnen,
alternative Bedienformen) und weiterhin auf den Linien V-4 bis Zeulenroda sowie
V-11 und V-44 bis Hof, auf den Linien 400 und R-364 bis Dresden. Bei den
Nahverkehrszügen der Eisenbahnen beschränkt sich die Gültigkeit auf die 2.
Klasse. Ein Übergang in die 1. Klasse ist nicht möglich.
Als Legitimation ist ein gültiger Lichtbildausweis (der Schülerausweis, die
gültige Kundenkarte oder eine Bescheinigung der Schule in Verbindung mit dem
Personalausweis) oder die Schülerjahreskarte des abgelaufenen Schuljahres (VVV)
bzw. die Abo-Monatskarte Schüler und Auszubildende (VMS) bei der Nutzung
vorzulegen. Das Ticket ist personengebunden und somit nicht übertragbar.
Eine Erstattung ist nur vor Beginn des Gültigkeitszeitraumes möglich.
4 EgroNet–Ticket
Der im länderübergreifenden Euroregionalen Nahverkehrssystem gültige
Beförderungstarif “EgroNet” gilt im gesamten Verbundgebiet Vogtland (www.egronet.de).
Hierbei handelt es sich um Fahrausweise mit einem erheblich ermäßigten
Beförderungsentgelt im Sinne Fahrgastrechte.
5 Sonderangebote
Für Teilnehmer an Veranstaltungen und andere Interessenten, die für eine
bestimmte Personenzahl Fahrscheine erwerben möchten, können vertragliche
Vereinbarungen über eine pauschale Entrichtung des Beförderungsentgeltes und die
Ausgabe entsprechend ein- oder mehrtägig gültiger Fahrscheine oder die
Anerkennung anderer Dokumente als Fahrschein getroffen werden. Der
Geltungsbereich entspricht dabei denen der Einzelfahrscheine oder Tageskarten.
Hierbei handelt es sich um Fahrausweise mit einem erheblich ermäßigten
Beförderungsentgelt im Sinne Fahrgastrechte.
6 Anerkennung der Ländertickets der DB
Die Sonderangebote der DB AG Sachsen-Ticket, Sachsen-Ticket Single,
Thüringen-Ticket, Thüringen-Ticket Single, Sachsen-Anhalt-Ticket und
Sachsen-Anhalt-Ticket Single werden auf allen in Anlage 1 aufgeführten Linien
innerhalb des VVV entsprechend den jeweils gültigen Tarifbestimmungen der DB AG
als Fahrausweis anerkannt.
Die Sachsen-Tickets gelten bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen von Montag
bis Freitag von 9:00 Uhr bis 3:00 Uhr des Folgetages, an Samstagen und Sonntagen
sowie an den in ganz Sachsen gültigen gesetzlichen Wochenfeiertagen ab 0:00 Uhr
bis 3:00 Uhr des Folgetages. Bei den Omnibusverkehrsunternehmen des
Verkehrsverbundes Vogtland und der Plauener Straßenbahn GmbH gelten die
Sachsen-Tickets montags bis freitags bereits ab 8:00 Uhr.
Im Gebiet des VVV ist die Fahrradmitnahme auch bei Nutzung eines Sachsen-Tickets
unentgeltlich. Im Weitern gelten die betreffenden Tarifbestimmungen der DB AG.
Das Sachsen-Ticket und das Sachsen-Ticket Single kann auch in den
Verkehrsmitteln und an den Vorverkaufstellen des VVV erworben werden.