Teil C

Sonderregelungen/ Sonderangebote

1 Regelungen für verbundraumübergreifende Fahrten

Für Fahrten von und nach Zielen, die außerhalb des Verbundraumes liegen, gilt der Tarif des jeweiligen fahrtausführenden Verkehrsunternehmens (außer EgroNet-Ticket und Schüler-Ferienticket).
 


2 Alternative Bedienformen
2.1 Anruf-Sammel-Taxi (AST)


- Fahrten mit Anruf-Sammel-Taxis sind im Fahrplan gesondert gekennzeichnet.
- Der Fahrtwunsch ist mindestens 30 Minuten vor Abfahrt an der ersten Haltestelle dem fahrtausführenden Verkehrsunternehmen mitzuteilen.
- Der AST-Tarif setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen:
  1. einem gültigen Fahrausweis gemäß Verbundtarif Vogtland
  2. einem Komfortzuschlag pro Fahrgast (gemäß Anlage 7)
- Den Komfortzuschlag hat jeder Fahrgast zu entrichten, auch Fahrgäste mit Freifahrtberechtigung wie z.B. Schwerbehinderte einschließlich Begleitperson, Kinder von 0 Jahren bis einschließlich 15. Geburtstag und Tiere (außer in Behältnissen).
- Der Komfortzuschlag ist im jeweiligen Anruf-Sammel-Taxi zu entrichten.
- Das Anruf-Sammeltaxi bietet einen besonderen Service. Der Fahrgast wird auf Wunsch bis vor die Haustür gefahren.

2.2 Linientaxi (LT)

- Linientaxis ersetzen Fahrten im Straßenbahn-Linienverkehr.
- Fahrten mit Linientaxis sind im Fahrplan gesondert gekennzeichnet.
- Der Fahrtwunsch muss nicht vom Fahrgast angemeldet werden.
- Es gilt der Verbundtarif Vogtland.

2.3 Anruf-Linien-Taxi (ALiTa)

- Anruf-Linien-Taxis ersetzen Fahrten im Straßenbahn-Linienverkehr bzw. Stadtbusverkehr.
- Fahrten mit Anruf-Linien-Taxis sind im Fahrplan gesondert gekennzeichnet.
- Der Fahrtwunsch ist mindestens 30 Minuten vor Fahrtbeginn dem fahrtausführenden Verkehrsunternehmen mitzuteilen.
- Es gilt der Verbundtarif Vogtland. Gruppenfahrten müssen angemeldet werden.

2.4 Rufbus

- Fahrten mit Rufbussen sind im Fahrplan gesondert gekennzeichnet.
- Der Fahrtwunsch ist durch den Kunden rechtzeitig unter Beachtung der örtlich geltenden besonderen Festlegungen (lt. Fahrplan) bei dem jeweiligen Verkehrsunternehmen anzumelden.
- Es gilt grundsätzlich der Verbundtarif Vogtland. Ermäßigte Zeitkarten gelten nicht.

2.5 Kleinbus

- Fahrten mit Kleinbussen sind im Fahrplan gesondert gekennzeichnet.
- Es besteht eine eingeschränkte Beförderungsmöglichkeit hinsichtlich der Personenzahl. Gruppenfahrten müssen angemeldet werden (ab 10 Personen).
- Es gilt der Verbundtarif Vogtland.

 

3 SchülerFerienTicket

für
Schüler und Auszubildende bis 21. Geburtstag
Alter am ersten Ferientag ist maßgebend
Es handelt sich um Fahrausweise mit einem erheblich ermäßigten Beförderungsentgelt im Sinne Fahrgastrechte.
Das Schülerferienticket wird jeweils für die Sommerschulferien des Freistaates Sachsen angeboten. Es gilt täglich ab dem auf den letzten Schultag des alten Schuljahres folgenden Tag bis 3:00 Uhr des ersten Schultages des neuen Schuljahres.

Die SchülerFerienTickets werden jeweils für die Sommerschulferien des Freistaates Sachsen angeboten. Sie gelten täglich ab dem auf den letzten Schultag des alten Schuljahres folgenden Tag bis 03:00 Uhr des ersten Schultages des neuen Schuljahres.

Die SchülerFerienTickets des VVV und des VMS werden gegenseitig anerkannt. Die SchülerFerienTickets gelten in allen Linienverkehrsmitteln beider Verkehrsverbünde (Straßenbahnen, Bussen, Nahverkehrszügen der Eisenbahnen, alternative Bedienformen) und weiterhin auf den Linien V-4 bis Zeulenroda sowie V-11 und V-44 bis Hof, auf den Linien 400 und R-364 bis Dresden. Bei den Nahverkehrszügen der Eisenbahnen beschränkt sich die Gültigkeit auf die 2. Klasse. Ein Übergang in die 1. Klasse ist nicht möglich.

Als Legitimation ist ein gültiger Lichtbildausweis (der Schülerausweis, die gültige Kundenkarte oder eine Bescheinigung der Schule in Verbindung mit dem Personalausweis) oder die Schülerjahreskarte des abgelaufenen Schuljahres (VVV) bzw. die Abo-Monatskarte Schüler und Auszubildende (VMS) bei der Nutzung vorzulegen. Das Ticket ist personengebunden und somit nicht übertragbar.

Eine Erstattung ist nur vor Beginn des Gültigkeitszeitraumes möglich.
 


4 EgroNet–Ticket

Der im länderübergreifenden Euroregionalen Nahverkehrssystem gültige Beförderungstarif “EgroNet” gilt im gesamten Verbundgebiet Vogtland (www.egronet.de). Hierbei handelt es sich um Fahrausweise mit einem erheblich ermäßigten Beförderungsentgelt im Sinne Fahrgastrechte.

 

5 Sonderangebote

Für Teilnehmer an Veranstaltungen und andere Interessenten, die für eine bestimmte Personenzahl Fahrscheine erwerben möchten, können vertragliche Vereinbarungen über eine pauschale Entrichtung des Beförderungsentgeltes und die Ausgabe entsprechend ein- oder mehrtägig gültiger Fahrscheine oder die Anerkennung anderer Dokumente als Fahrschein getroffen werden. Der Geltungsbereich entspricht dabei denen der Einzelfahrscheine oder Tageskarten. Hierbei handelt es sich um Fahrausweise mit einem erheblich ermäßigten Beförderungsentgelt im Sinne Fahrgastrechte.

 

6 Anerkennung der Ländertickets der DB

Die Sonderangebote der DB AG Sachsen-Ticket, Sachsen-Ticket Single, Thüringen-Ticket, Thüringen-Ticket Single, Sachsen-Anhalt-Ticket und Sachsen-Anhalt-Ticket Single werden auf allen in Anlage 1 aufgeführten Linien innerhalb des VVV entsprechend den jeweils gültigen Tarifbestimmungen der DB AG als Fahrausweis anerkannt.

Die Sachsen-Tickets gelten bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 3:00 Uhr des Folgetages, an Samstagen und Sonntagen sowie an den in ganz Sachsen gültigen gesetzlichen Wochenfeiertagen ab 0:00 Uhr bis 3:00 Uhr des Folgetages. Bei den Omnibusverkehrsunternehmen des Verkehrsverbundes Vogtland und der Plauener Straßenbahn GmbH gelten die Sachsen-Tickets montags bis freitags bereits ab 8:00 Uhr.

Im Gebiet des VVV ist die Fahrradmitnahme auch bei Nutzung eines Sachsen-Tickets unentgeltlich. Im Weitern gelten die betreffenden Tarifbestimmungen der DB AG.

Das Sachsen-Ticket und das Sachsen-Ticket Single kann auch in den Verkehrsmitteln und an den Vorverkaufstellen des VVV erworben werden.
 

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