Tarifbestimmungen
Vorwort
- Der Tarif gilt für die Beförderung von Personen und die Mitnahme
von Sachen und Tieren in den Zügen des Nahverkehrs, in Straßenbahnen
und Bussen des Linienverkehrs der im Teil A genannten Verkehrsunternehmen.
Der Geltungsbereich des VTV ist im Teil
D, Anlage 2 dargestellt.
- Der Tarif enthält im
Teil A
Allgemeine und Besondere Beförderungsbedingungen
Teil B
Tarifbestimmungen
Teil C
Sonderregelungen/Sonderangebote
Teil D
Anlagen
- Die Ausgabe dieses Tarifs und der dazu erscheinenden Nachträge wird
gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Verkündung
von Rechtsverordnungen vom 30.01.1950 im TVA der Eisenbahnen des öffentlichen
Verkehrs im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bzw. durch Abdruck des Wortlautes
regional in geeigneten Medien bekannt gemacht. Nachträge, Änderungen
und Ergänzungen werden ebenfalls durch Abdruck ihres Wortlauts regional
in geeigneten Medien bekannt gegeben.
- Soweit in diesem Tarif Abkürzungen gebraucht sind, bedeuten diese
- Die im Tarif genannten Preise und Beträge werden nur in Euro angegeben.