Tarifbestimmungen

Vorwort

  1. Der Tarif gilt für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und Tieren in den Zügen des Nahverkehrs, in Straßenbahnen und Bussen des Linienverkehrs der im Teil A genannten Verkehrsunternehmen. Der Geltungsbereich des VTV ist im Teil D, Anlage 2 dargestellt.
     
  2. Der Tarif enthält im

    Teil A

    Allgemeine und Besondere Beförderungsbedingungen

    Teil B

    Tarifbestimmungen

    Teil C

    Sonderregelungen/Sonderangebote

    Teil D

    Anlagen
     
  3. Die Ausgabe dieses Tarifs und der dazu erscheinenden Nachträge wird gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30.01.1950 im TVA der Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bzw. durch Abdruck des Wortlautes regional in geeigneten Medien bekannt gemacht. Nachträge, Änderungen und Ergänzungen werden ebenfalls durch Abdruck ihres Wortlauts regional in geeigneten Medien bekannt gegeben.
     
  4. Soweit in diesem Tarif Abkürzungen gebraucht sind, bedeuten diese
    >> Abkürzungen

  5. Die im Tarif genannten Preise und Beträge werden nur in Euro angegeben.