Grundsatz
Entsprechend der Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Vogtland sind Jahreskarten im Abonnement (Abo) erhältlich.
Voraussetzung für ein Abo
Ein Abo-Vertrag mit einem Kunden kommt zustande, wenn dieser das Verkehrsunternehmen ermächtigt und beauftragt, von einem von ihm in Deutschland geführten Girokonto das vereinbarte Entgelt für den zu übersendenden Fahrausweis einzuziehen. Der Lastschrifteinzug erfolgt monatlich im Voraus in Raten. Der Abo-Vertrag muss mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Gültigkeitsbeginn der Jahreskarte im Unternehmen vorliegen.
Zahlungsverzug
Der Kunde verpflichtet sich, den monatlich fällig werdenden Einzugsbetrag auf dem vorgesehenen Konto bereitzustellen. Ist der Einzug des Betrages nicht möglich, kann das Unternehmen von der fristlosen Kündigung Gebrauch machen, wenn der Kunde nach einer Mahnung innerhalb von 14 Tagen die Forderung nicht beglichen hat. Durch die Kündigung wird die Abo-Jahreskarte ungültig. Sie ist dem Unternehmen unverzüglich zurückzugeben. Alle Forderungen des Unternehmens, die durch nicht fristgerechte Rückgabe der Abo-Jahreskarte entstehen, trägt der Kunde.
Vertragsdauer
Die Vertragsdauer beträgt 12 Monate und beginnt mit dem ersten Gültigkeitstag der jeweiligen Jahreskarte. Sie verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn dieser Vertrag nicht bis 14 Tage vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt wird. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung muss das Kündigungsschreiben mindestens 14 Tage vor dem beabsichtigten Kündigungstermin bei dem Unternehmen vorliegen. Bei Kündigung vor Ablauf der Vertragsdauer ist die Abo-Jahreskarte unverzüglich an das Unternehmen zurückzugeben. Da der Beförderungstarif des Verkehrsverbundes Vogtland bei Jahresfahrausweisen eine hohe Rabattierung enthält, erfolgt bei einer außerordentlichen Kündigung eine anteilige Nachforderung des bereits im Voraus gewährten Rabattes. Im Todesfall des Kunden endet der Abo-Vertrag am Tag der Rückgabe der Jahreskarte an das Verkehrsunternehmen. Bei personengebundenen Jahreskarten (mit Passfoto) kann ein früherer Zeitpunkt anerkannt werden, wenn der entsprechende Nachweis vorliegt.
Vertragsänderungen
Vertragsänderungen, die z. B. Wohnungswechsel und Kontoänderungen betreffen, sind mindestens 14 Tage vorher schriftlich dem Unternehmen anzuzeigen.
Ermäßigungsansprüche (betrifft Jahreskarten Schüler, Studenten, Auszubildende)
Ermäßigungen werden nur lt. Tarif gewährt. Der Ermäßigungsanspruch ist jährlich durch die Ausbildungsstätte / Schule auf dem Antrag bestätigen zu lassen und neu einzureichen.
Fahrausweise
Dem Kunden wird rechtzeitig vor Beginn der Gültigkeitsdauer ein Fahrausweis in Form einer Jahreskarte zugesandt. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer von 12 Monaten wird automatisch ein neuer Fahrausweis ausgestellt, sofern keine Kündigung seitens des Kunden vorliegt und die Voraussetzungen für einen Abo-Vertrag gegeben sind. Bei Antragstellung von personengebundenen Jahreskarten (für Schüler, Studenten, Auszubildende und Jahreskarten Stadtverkehrszone) muss ein Passfoto beigelegt werden. Es ist insbesondere bei Schülern, Studenten und Auszubildenden zu aktualisieren, wenn die Erkennbarkeit nicht mehr gegeben ist. Die Angaben auf dem Fahrausweis sind auf Richtigkeit zu prüfen. Beanstandungen sind dem Verkehrsunternehmen unverzüglich anzuzeigen.
Verlust
Für übertragbare Jahreskarten wird bei Verlust kein Ersatz gewährt. Personengebundene Jahreskarten werden nach Entrichtung einer Bearbeitungsgebühr lt. Anlage 7 ersetzt.
Tarifänderungen
Tarifänderungen des Verkehrsverbundes Vogtland werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde mit der für ihn zutreffenden Änderung einverstanden ist. Außerdem wird das Recht einer außerordentlichen Kündigung bis zum 15. des Monates, ab dem die Tarifänderung wirksam wird, eingeräumt.
Schriftverkehr
Schriftverkehr zum Abonnement an das Unternehmen ist unter dem Kennwort "Abo" und der jeweiligen Kundennummer zu führen.