Der Abstand von einer Tarifzone zu einer anderen Tarifzone wird in Tarifeinheiten (TE) gemessen.
Die geringste Anzahl von Tarifeinheiten zwischen Start- und Zielzone bestimmen das Beförderungsentgelt, wenn zwischen Start- und Zielzone verschiedene Fahrwege bzw. -verbindungen möglich sind. Diese bilden die Grundlage zur Fahrpreisermittlung für einen streckenbezogenen Fahrschein.
Liegen Start und Ziel in einer Tarifzone, wird grundsätzlich eine Tarifeinheit berechnet.
Stadtverkehrszonen (Auerbach, Klingenthal, Plauen und Reichenbach) bilden eine Ausnahme und werden mit 4 Tarifeinheiten berechnet.
Die Tarifeinheiten bestimmen die zeitliche Gültigkeit der streckenbezogenen Fahrscheine.
| Reiseweite (Entfernung) |
Tageszeit |
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| Hauptverkehrszeit Mo - Fr 6:00 Uhr - 18:00 Uhr |
Nebenverkehrszeit Sa, So, Feiertag und Mo - Fr 18:00 Uhr - 06:00 Uhr |
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| bis 4 TE | max. 45 Minuten | max. 45 Minuten |
| 5-10 TE | max. 1,5 Stunden | max. 2 Stunden |
| 11-20 TE | max. 2 Stunden | max. 3 Stunden |
| 21-30 TE | max. 3 Stunden | max. 4 Stunden |
| 31 und mehr | max. bis 3:00 Uhr des Folgetages |
max. bis 3:00 Uhr des Folgetages |
z. B. Ein Einzelfahrschein über 12 Tarifeinheiten ist Montag - Freitag in der Hauptverkehrszeit ab Entwertung maximal 2 Stunden gültig. Innerhalb dieser Zeit sind beliebig viele Fahrtunterbrechungen möglich.