Streckenbezogene Zeitkarten

Allgemeines

Bei Erwerb von Wochen- und Monatskarten an Fahrscheinautomaten ist der Gütigkeitsbeginn festzulegen. An Automaten, die diese Funktion nicht gestatten, gilt eine sofortige Entwertung des Fahrscheines. (Kaufzeitpunkt entspricht erstem Gültigkeitstag). Streckenbezogene Zeitkarten berechtigen zu beliebig vielen Fahrten zwischen Start und Ziel mit Fahrtunterbrechung.
Streckenbezogene Zeitkarten "Erwachsener" sind übertragbar.
Streckenbezogene Zeitkarten "Schüler, Student, Azubi" sind nicht übertragbar und nachweispflichtig, sie berechtigen nicht zur Nutzung der Bedienform Rufbus.
Alle Jahresfahrkarten sind im Einzugsverfahren entsprechend Anlage 6 - Abo - oder mit 3 % Skonto bar zu entgelten.
Bei Verlust von persönlichen Jahreskarten (mit Passfoto) werden diese unter Entrichtung einer Bearbeitungsgebühr lt. Anlage 7 ersetzt.
 

 

Wochenkarte

für
Erwachsene
Wochenkarte für Erwachsene ist auch als TeleFahrschein erhältlich

Eine Wochenkarte für Erwachsene ist ab dem 1. Gültigkeitstag bis 12:00 Uhr des 7. Folgetages gültig.

für
Azubi, gültig für Schüler, Student, Azubi nach PBefAusglV § 1, Kinder nach dem 6. Geburtstag bis zur Einschulung

Eine Wochenkarte für Azubi ist ab dem 1. Gültigkeitstag bis 12:00 Uhr des 7. Folgetages gültig.
Sie gilt nur in Verbindung mit einer mit einem Passfoto des Inhabers versehenen persönlichen Grundkarte, die zugleich auch Fahrscheinantrag ist.
Die Gültigkeit der Wochenkarten für Studenten, Schüler und Azubi kann sich auf mehrere Fahrstrecken beziehen. Hierbei wird nur die längste Fahrstrecke tarifiert.
 

 

Monatskarte

für
Erwachsene

Eine Monatskarte für Erwachsene ist gültig, gerechnet vom 1. Gültigkeitstag, bis 12:00 Uhr des 31. Folgetages.
Sie berechtigt, an Wochenenden in der Zeit von Samstag 03.00 Uhr bis Montag 3:00 Uhr und an Feiertagen bis Folgetag 3:00 Uhr eine zweite erwachsene Person und max. 4 Kinder bis 15. Geburtstag kostenlos mitzunehmen.

für
Azubi, gültig für Schüler, Student, Azubi nach PBefAusglV § 1, Kinder nach dem 6. Geburtstag bis zur Einschulung

Eine Monatskarte für Azubi ist gültig, gerechnet vom 1. Gültigkeitstag, bis 12:00 Uhr des 31. Folgetages, in Verbindung mit einer mit einem Passfoto des Inhabers versehenen persönlichen Grundkarte die zugleich auch Fahrscheinantrag ist. Die Gültigkeit der Monatskarten für Azubi kann sich auf mehrere Fahrstrecken beziehen. Hierbei wird nur die längste Fahrstrecke tarifiert.
 

 

Jahreskarte

für
Erwachsener

Eine Jahreskarte für Erwachsene ist gültig, gerechnet vom 1. Gültigkeitstag, bis 12:00 Uhr des 365. Folgetages. Die Jahreskarte ist nur mit Antrag erhältlich.

Nutzer von Jahreskarten "Erwachsener" sind berechtigt, an Wochenenden in der Zeit von Samstag 3:00 Uhr bis Montag 3:00 Uhr und an Feiertagen bis Folgetag 3:00 Uhr eine zweite erwachsene Person und max. 4 Kinder bis einschließlich 15. Geburtstag kostenlos mitzunehmen.
 

 

Schülerjahreskarte/ Schuljahr

für
Schüler, Studenten, Azubi nach PBefAusglV § 1, Kinder nach dem 6. Geburtstag bis zur Einschulung

Die mit einem Passfoto des Inhabers versehene Schülerjahreskarte/ Schuljahr gilt bis zum letzten Schultag eines Schuljahres, nicht während der gesetzlichen Sommerferien.
Schülerjahreskarten/ Schuljahr sind durch den Schulträger zu beantragen und auszugeben, ansonsten bei den Verkehrsunternehmen.
 

 

Schülerjahreskarte/ ganzjährig

Schüler, Studenten, Azubi nach PBefAusglV § 1

Die Schülerjahreskarte gilt vom 1. Gültigkeitstag bis 12:00 Uhr des 365. Folgetages. Diese Jahreskarte ist ebenfalls mit einem Passfoto des Inhabers zu versehen und ist nur auf Antrag erhältlich.

Die Gültigkeit der Schülerjahreskarte für Studenten, Schüler und Azubi kann sich auf mehrere Fahrstrecken beziehen. Hierbei wird nur die längste Fahrstrecke tarifiert.

 

Übergang 1. Klasse

Für die Benutzung der 1. Klasse der Nahverkehrszüge ist ein Fahrschein ”Übergang 1. Klasse” zusätzlich zum VTV-Grundfahrschein zu lösen. Diese Fahrscheine werden für Einzelfahrten (im Normal- und Kindertarif) sowie für Wochen- und Monatskarten (jeweils im Normaltarif) angeboten. Sie sind vor Fahrtantritt auf den Stationen der DB AG zu entwerten und nicht übertragbar. Der Verkauf erfolgt nur durch die DB AG.
Die zeitliche Gültigkeit des Übergangs 1. Klasse für Einzelfahrt bzw. für Zeitkarten entspricht der zeitlichen Gültigkeit des jeweiligen VTV-Grundfahrscheines.
 

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