| Stadtverkehrzonen Plauen, Auerbach, Reichenbach, Klingenthal |
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| 1. | Tageskarte Stadtverkehrszonen | 3,20 EUR |
| 2. | Abendkarte Stadtverkehrszonen | 1,40 EUR |
| 3. | Servicefahrschein Plauen | 1,40 EUR |
| 4. | 5-Fahrten-Karte Erwachsener, Stadtverkehrszone Plauen | 4,60 EUR |
| 5. | 5-Fahrten-Karte Kind, Stadtverkehrszone Plauen | 3,50 EUR |
| 6. | Monatskarte Stadtverkehrszone, personengebunden | 27,20 EUR |
| 7. | Jahreskarte Stadtverkehrszone, personengebunden | 272,00 EUR |
5-Fahrten-Karte für Stadtverkehrszone Plauen
für
Erwachsene,
Kinder nach dem 6. Geburtstag bis einschließlich 15. Geburtstag
Die Fahrscheinausgabe erfolgt durch 5 rabattierte Einzelfahrscheine. Die
zeitliche Gültigkeit beträgt 45 Minuten ab Entwertung.
Tageskarte für Stadtverkehrszonen
für
Erwachsene,
Kinder nach dem 6. Geburtstag bis einschließlich 15. Geburtstag
Tageskarten für Stadtverkehrszonen sind auch als TeleFahrschein erhältlich
Die Tageskarte ist am Gültigkeitstag bis 03:00 Uhr des Folgetages gültig. Die
Karte ist übertragbar.
Tageskarten Stadtverkehrszone berechtigen zu beliebig vielen Fahrten in den
Stadtverkehrszonen Plauen, Auerbach, Reichenbach und Klingenthal.
Abendkarte für Stadtverkehrszonen
für
Erwachsene,
Kinder nach dem 6. Geburtstag bis einschließlich 15. Geburtstag
Abendkarten für Stadtverkehrszonen sind auch als TeleFahrschein erhältlich
Die Abendkarte ist am Gültigkeitstag von 18:30 Uhr bis Betriebsschluss gültig.
Abendkarten Stadtverkehrszone berechtigen zu beliebig vielen Fahrten in den
Stadtverkehrszonen Plauen, Auerbach, Reichenbach und Klingenthal.
Monatskarte Stadtverkehrszone, personengebunden
für
Erwachsene
Monatskarten Stadtverkehrszonen, personengebunden sind auch als TeleFahrschein
erhältlich.
Gültig, gerechnet vom 1. Gültigkeitstag, bis 12:00 Uhr des 31. Folgetages.
Im jeweiligen Gültigkeitszeitraum kann der Inhaber der personengebundenen
Monatskarte zeitlich uneingeschränkt beliebig viele Fahrten in den
Stadtverkehrszonen Plauen, Auerbach, Reichenbach und Klingenthal nutzen. Die
Monatskarte Stadtverkehrszonen, personengebunden berechtigt zur Mitnahme eines
Tieres.
Sie ist nur in Verbindung mit einer Grundkarte gültig, auf der das Passfoto des
Inhabers angebracht ist. Die Nummer der Grundkarte muss auf den zu erwerbenden
Fahrausweis übertragen werden.
Jahreskarte Stadtverkehrszone, personengebunden
für
Erwachsene
Gültig, gerechnet vom 1. Gültigkeitstag bis 12:00 Uhr des 365. Folgetages.
Inhaber dieser Jahreskarte können im jeweiligen Gültigkeitszeitraum ohne
zeitliche Einschränkung beliebig viele Fahrten in den Stadtverkehrszonen Plauen,
Auerbach, Reichenbach und Klingenthal nutzen. Die Jahreskarte
Stadtverkehrszonen, personengebunden berechtigt zur Mitnahme eines Tieres.
Die Jahreskarte Stadtverkehrszone, personengebunden ist nur auf Antrag
erhältlich und mit dem Passfoto des Inhabers zu versehen.
Das Entgelt ist im Einzugsverfahren entsprechend
Anlage 6 – Abo – oder mit 3 %
Skonto bar zu entrichten. Bei Verlust von personengebundenen Jahreskarten (mit
Passfoto) kann ein Ersatz ausgefertigt werden. Hierfür wird eine
Bearbeitungsgebühr lt. Anlage 7 erhoben.